AntiGewaltTraining

null

Im Kontext von gerichtlichen Verfügungen kann das Anti-Gewalt-Training der Lebenshilfe Kreisvereinigung Mayen-Koblenz e.V. neben der Betreuungsweisung, eine weitere sinnvolle Auflage des Jugendgerichts sein.
Beim Anti-Gewalt-Training handelt es sich um einen deliktspezifischen, sozialpädagogischen und psychologischen Gruppenkurs für gewalttätige Wiederholungstäter, die vom Jugendgericht bzw. Jugendschöffengericht zu einer Teilnahme verpflichtet wurden. Das Training basiert auf Grundlagen der konfrontativen Pädagogik nach J. Weidner, wobei Erkenntnisse der Aggressionstheorien im Vordergrund stehen.
Neben dem Ausbau der Handlungskompetenz verfolgt die konfrontative Pädagogik als weitere Sozialisationsziele die Festigung moralischen Bewusstseins, sowie die Förderung pro-sozialen Verhaltens.
Die Richtlinie des AGT ist EMPATHIE und KONFRONTATION.
Inhaltlich orientiert sich das Anti-Gewalt-Training an dem von Jens Weidner entwickelten Anti-Aggressivitäts-Training® (vgl. Weidner, J. Anti-Aggressivitäts-Training für Gewalttäter, Bonn 1993).
Ein Anti-Gewalt-Training können Jugendliche und junge Erwachsene absolvieren, die vom Jugendgericht bzw. Jugendschöffengericht (§ 10 JGG) zu einer Teilnahme per Urteil verpflichtet wurden.
Außerdem können jugendliche Mehrfachtäter ab 14 Jahre, die von den Jugendämtern im Rahmen einer Präventivmaßnahme angemeldet werden, an dem Anti-Gewalt-Training teilnehmen.